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Begriff Definition
Aufsichtsrat
Unter dem Aufsichtsrat versteht man ein Organ einer Aktiengesellschaft und anderer juristischen Personen. Die Überwachung der Geschäftsführung der Aktiengesellschaft obliegt dem Aufsichtsrat. – Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen nicht Aktionäre der jeweiligen Aktiengesellschaft sein. Der Aufsichtsrat setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern zusammen, welche aus ihrem Kreis einen Aufsichtsratsvorsitzenden und einen Stellvertreter wählen. Eine der wichtigsten Aufgaben des Aufsichtsrat liegt in der Einberufung der Hauptversammlung.
Aufsichtsratsvergütung
Die Aufsichtsratsvergütung kann fest sein oder aber in Form einer Beteiligung am Gewinn vorgesehen sein. Grundsätzlich gilt, dass die Vergütung für den Aufsichtsrat in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben stehen soll.
Aufwärtstrendlinie
Die Aufwärtstrendlinie steht in der technischen Analyse für eine Linie, welche im Chart durch nacheinander auftretende Kurstiefs von links unten nach rechts oben verläuft. Die Kennzeichnung einer Aufwärtstrendlinie liegt darin, dass jedes Kurstief höher liegt als das vorangehende. Wenn der aktuelle Kurs die Aufwärtstrendlinie durchbricht, wird dieses als Zeichen für ein Ende des nach oben gerichteten Trends angesehen.
Aufwertung einer Währung
Von einer Aufwertung einer Währung ist die Rede, wenn sich ihr Außenwert verbessert hat. In Deutschland, wo eine Preisnotierung der Wechselkurse üblich ist, besagt eine Abwertung des Euro gegenüber einer Auslandswährung, dass der Wechselkurs steigt. Das Gegenteil ist die Abwertung einer Währung.
Aus dem Geld
Bei der Aussage " Aus dem Geld ", liegt der Ausübungspreis eines Optionsscheins im Falle eines Put unter – beziehungsweise im Falle eines Calls über – dem Kurs des Basiswertes.
Außerbörslicher Handel
Beim Außerbörslichen Handel wird ein Wertpapiergeschäft direkt zwischen zwei Parteien ohne Beteiligung einer Börse abgewickelt. In Bezug auf den Optionsscheinhandel heißt das, dass jenseits der Börsenzeiten ebenfalls von Kursbewegungen profitiert werden kann.
Ausgabeaufschlag
Der Ausgabeaufschlag wird beim Kauf von Fondsanteilen dem Anteilswert zugerechnet. Der Sinn des Ausgabeaufschlages liegt in der Deckung aller mit der Ausgabe der Fondsanteile verbundenen Kosten der Fondsgesellschaft zu decken. Auch bei Aktien gibt es den Ausgabeaufschlag, dabei handelt es sich um das Agio, dass bei Ausgabe der Aktie zum Nennwert addiert wird. Nennwert und Ausgabeaufschlag zusammen ergeben den Kurs der Aktie.
Ausgabepreis
Der Ausgabepreis eines Fondsanteils errechnet sich aus der Addition von Anteilswert und Ausgabeaufschlag.
Ausgereizt
Der Ausdruck ausgereizt wird für Wertpapierkurse verwendet, die das Potential nach unten oder nach oben ausgeschöpft haben dürften.
Ausgesetzt
Der Begriff ausgesetzt ist ein Kurszusatz bei Wertpapieren, welche an einem oder mehreren Börsentagen vom Handel suspendiert sind. Meist erfolgt die Aussetzung vom Börsenhandel im Vorfeld von Veröffentlichungen wichtiger Unternehmensnachrichten, die geeignet sind, den Kurswert der jeweiligen Aktie ausgeprägt zu beeinträchtigen. Zu den wichtigsten Gründen für die Aussetzung gehört damit die Verhinderung von Insidergeschäften.
Auskunftsrecht
Das Auskunftsrecht oder Fragerecht gehört neben dem Stimmrecht zu den zentralen Mitverwaltungsrechten des Aktionärs. Das Auskunftsrecht besagt, dass jeder Aktionär auf der Hauptversammlung Fragen zu Angelegenheiten der Aktiengesellschaft stellen kann, die beantwortet werden müssen, falls kein Auskunftsverweigerungsgrund vorliegt. Der Anspruch auf Auskunft richtet sich an den Vorstand der AG.
Ausschüttung
Unter dem Begriff Ausschüttung verbirgt sich die Auszahlung von Dividenden, Liquiditätserlösen, Boni und ähnlichem an die Anteilseigner.
Ausschüttungsfonds
Bei einem Ausschüttungsfonds handelt es sich um einen Investmentfonds, welcher regelmäßig Erträge aus Dividenden, Boni, Bezugsrechten, Zinsen und realisierten Kursgewinnen an die Inhaber der Fondsanteile ausschüttet.
Austrian Traded Aktienindex
Beim Austrian Traded Aktienindex (kurz: ATX) handelt es sich um einen nach Marktkapitalisierung gewichteter Kursindex. Die Berechnung und Veröffentlichung des ATX erfolgt von der Österreichischen Termin- und Optionsbörse (kurz: ÖTOB). Zusammengesetzt ist der ATX aus bis zu 30 Fließhandelswerten der Wiener Börse. Die Werte des ATX umfassen circa 80% der Börsenkapitalisierung der Gesamtheit der an der Wiener Börse gehandelten Aktien. Bei Dividendenzahlungen kommt es zu einem absoluten Rückgang des ATX. Bei Anpassungen der Zusammensetzung und Gewichtung bleibt der Indexwert unverändert. Die Basis für den Austrian Traded Aktienindex ist der 2.1.1991 mit 1.000 Punkten.
Ausübung
Von Ausübung ist die Rede, wenn die im Optionsschein verbrieften Rechte durch den Inhaber des Optionsscheins wahrgenommen werden.
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