NEWSLETTER

Email
Gratis E-mail Abo

Suchen

 

Börsenlexikon auf Trading.de

Es sind 807 Einträge im Lexikon.
Nach Lexikon-Einträgen suchen (Nur normale Begriffe sind erlaubt)
Beginnt mit Enthält Exakter Begriff
All | | A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | Ü | V | W | X | Y | Z
Seite:  1 2 Nächstes »

O

Begriff Definition
Oder-Depot
Bei einem Oder-Depot handelt es sich um ein Gemeinschaftsdepot, über das jeder der Depothaber einzeln verfügungsberechtigt ist.
Offener Immobilienfonds
Bei offenen Immobilienfonds können im Gegensatz zu geschlossenen Immobilienfonds jederzeit neue Objekte erworben oder weitere Anteilsscheine ausgegeben werden. Die Immobilieninvestmentgesellschaft ist für die Verwaltung des Fondsvermögens verantwortlich, welches sich aus mindestens zehn Objekten zusammensetzt. Die Inhaber der Fondsanteile (Immobilienzertifikate) sind der Höhe ihrer Einzahlung entsprechend Miteigentümer an den Immobilienliegenschaften des offenen Immobilienfonds.
Onion Warrant
Ein Onion Warrant ist ein Optionsschein, der mit einer Range (Bandbreite) ausgestattet ist. Die Besonderheit des Onion Warrants liegt darin, dass er über eine innere und eine äußere Range verfügt. Aus dieser Tatsache leitet sich auch der Name für den Optionsschein ab: Der Aufbau des Scheins ähnelt durch die innere und äußere Bandbreite dem einer Zwiebel, weshalb der Optionsschein (englisch Warrant) den Beinamen Onion (deutsch Zwiebel) trägt. Verlässt der Kurs des Basiswertes während der kompletten Laufzeit die innere Range nicht, erhält der Inhaber des Onion Warrants einen festgelegten Geldbetrag. Wenn die innere Range zwar verlassen, aber die äußere Range nicht berührt wird, wird ein niedrigerer Betrag ausgezahlt. Der Onion Warrant verfällt wertlos, wenn der Kurs für den Basiswert auch die äußere Bandbreite verlässt.
Open Interest
Der Begriff Open Interest beschreibt die Anzahl der offenen Kontrakte im Bereich des Daytrading.
Option
Eine Option ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien. Dabei wird dem Käufer der Option das Recht gewährt, einen festgelegten Basiswert vom Verkäufer (dem so genannten Stillhalter) zu einem bestimmten Ausübungspreis zu einem festgelegten Zeitpunkt oder während eines vordefinierten Zeitraums zu beziehen. Der Kauf einer Option führt aber nicht zur Verpflichtung des Käufers zur Ausübung. Der Stillhalter verpflichtet sich mit dem Verkauf der Option dazu, die Leistung auf Wunsch des Käufers zu erbringen. Dafür erhält der Stillhalter vom Käufer den Optionspreis.
Optionsanleihe
Bei der Optionsanleihe handelt es sich um eine Anleihe, die dem Inhaber das Recht einräumt, während einer bestimmten Frist zu einem festgelegten Preis Aktien der emittierenden Aktiengesellschaft zu kaufen. Die Optionsanleihe weist einen festen Zinssatz auf, der meist erheblich unter dem Zinssatz von Anleihen mit einer vergleichbaren Laufzeit liegt. Der Anleihe werden quasi zum Ausgleich der niedrigeren Verzinsung ein oder mehrere Optionsscheine beigelegt. Wenn die Optionsfrist begonnen hat, können die Optionsscheine von der Anleihe getrennt und separat gehandelt werden. Auf diese Weise entstehen drei unterschiedliche Wertpapiere: der separat gehandelte Optionsschein, die Anleihe ohne Optionsschein (ex Warrant) und die Anleihe mit Optionsschein (cum Warrant). Für die emittierende Aktiengesellschaft birgt die Optionsanleihe zwei Vorteile: Auf der einen Seite kommt die Gesellschaft durch die Anleihe an niedrig verzinstes Fremdkapital und auf der anderen Seite kann sie einen Zufluss von zusätzlichem Eigenkapital verzeichnen, falls der Inhaber des Optionsscheins sein Optionsrecht ausübt. Aber auch der Inhaber der Optionsanleihe hat Vorteile, weil die Verzinsung und Tilgung festgelegt sind und er eine Chance auf Kurssteigerungen der Aktie und damit gleichzeitig auf Kurssteigerungen des Optionsscheins, der der Anleihe beigefügt ist, hat.
Optionsbedingungen
Die Optionsbedingungen dienen der Regelung der Details zur Ausübung von Optionsrechten. In den Optionsbedingungen werden insbesondere Art des Optionsrechts (amerikanisch oder europäisch), Optionsverhältnis, Optionsfrist und Basispreis definiert.
Optionsfrist
Die Optionsfrist ist der Zeitraum zur Ausübung von Optionsrechten. Die Festlegung der Optionsfrist erfolgt in den Optionsbedingungen. Die Optionsfrist ist nicht immer mit der Laufzeit eines Optionsscheins identisch.
Optionsgeschäft
Bei einem Optionsgeschäft handelt es sich um ein bedingtes Termingeschäft. Der Käufer einer Option hat beim Optionsgeschäft das Recht, jedoch nicht die Pflicht einen Gegenstand (beispielsweise Devisen oder Aktien) binnen einer festgelegten Frist (amerikanische Option) oder zu einem festgelegten Zeitpunkt (europäische Option) vom Verkäufer (auch: Stillhalter) der Option zu einem vereinbarten Kurs (dem Basiswert) zu kaufen (Kaufoption / Call) oder zu verkaufen (Verkaufsoption / Put). Als Gegenleistung für dieses Recht zahlt der Käufer der Option dem Optionsverkäufer den Optionspreis (auch: Optionsprämie).
Optionskontrakt
Ein Optionskontrakt ist im Gegensatz zu einem Optionsgeschäft standardisiert und wird an der Börse gehandelt.
Optionspreis
Der Optionspreis ist der Preis, der für den Kauf eines Optionsscheins bezahlt werden muss. Es gibt eine Reihe von Faktoren, die den Preis eines Optionsscheins beeinflussen. Zu den wichtigsten gehören Ausübungspreis, Laufzeit und Volatilität des Basiswertes.
Optionsrecht
Das Optionsrecht ist das in den Optionsbedingungen festgelegte Recht zum Verkauf oder Kauf eines Basiswertes. Bei Optionsscheinen ist nach einer Ausstattung mit amerikanischem Optionsrecht und einer Ausstattung mit europäischem Optionsrecht zu unterscheiden.
Optionsschein
Ein Optionsschein ist eine Option, die als Wertpapier verbrieft ist. Als Basiswerte für einen Optionsschein kommen Wechselkursrelationen (Währungen), Aktien, Zinsen oder Indizes infrage.
Ordentliche Kapitalerhöhung
Die ordentliche Kapitalerhöhung wird nach §§ 182-191 des Aktiengesetzes geregelt. Dabei handelt es sich um eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen. Im Rahmen einer ordentlichen Kapitalerhöhung gibt die Aktiengesellschaft neue bzw. junge Aktien zu einem festgelegten Emissionspreis aus. Die Aktionäre der Gesellschaft sind entsprechend ihres bisherigen Anteils am Grundkapital zum Bezug der jungen Aktien berechtigt (Bezugsrecht). Das Grundkapital der Aktiengesellschaft erhöht sich entsprechend.
Order
Einfach umschrieben ist eine Order ein Auftrag. Im Zusammenhang mit dem Handel an der Börse bezeichnet der Begriff Order einen Verkaufsauftrag oder Kaufauftrag von Wertpapieren.
Seite:  1 2 Nächstes »
Glossary 2.5 is technology by Guru PHP

Empfohlene Broker

    • Hebel bis 400
    • Bonus bis 8.000€
    • VIP-Konto
    Mehr
    • Spread >2Pips
    • Reguliert
    • 24/7 Service
    Mehr
    • 15% Rückerstattung
    • Fixed Spreads
    • 70% Ertrag
    Mehr
    • No Limit Orders
    • No Re-Quotes
    • Demokonto
    Mehr
    • Demokonto
    • signals
    • WebTrader
    Mehr