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Optionsscheine als Investment - Einführung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, den 30. März 2011 um 14:41 Uhr

Optionsscheine - eine Einführung

Optionsscheine gehören zu den so genannten Derivaten. Sie werden täglich an und außerhalb der Börse gehandelt. Optionsscheine werden auch als Warrants bezeichnet und wurden ursprünglich als Bestandteil von Optionsanleihen von Unternehmen ausgegeben. Für den Anleger gewährleisten diese Optionsanleihen neben dem Recht auf Rückzahlung des Nennwertes am Ende der Laufzeit und auf Zinsen auch die Möglichkeit, eine festgelegte Menge an Aktien des Unternehmens zu einem festgelegten Preis (dem sogenannten Zuzahlungspreis) in einem festgelegten Zeitraum (Frist) zu erwerben. Börsianer gingen dann dazu über, die Optionsscheine von den Anleihen abzuspalten und diese separat an der Börse zu handeln. Es gibt an der Börse einen Handel von Anleihe und Optionsschein (Anleihen cum), Anleihe ohne Optionsschein (Anleihen ex) und von Optionsscheinen (Warrants).In der heutigen Zeit wird der Großteil aller Optionsscheine unabhängig von Anleihen durch Kreditinstitute emittiert. In diesem Fall spricht man auch von Naked Warrants. Dabei handelt es sich um Termingeschäfte, bzw. bedingte Termingeschäfte, weil die Option nicht zwingend ausgeübt werden muss.Die Optionsscheine können – müssen aber nicht - zu einem bestimmten Zeitpunkt in Basiswerte wie beispielsweise Aktien oder Rohstoffe eingetauscht werden. Ein Optionsschein ist das verbriefte Recht auf einen Tausch, aber keine Pflicht. Entscheidend sind die Optionsscheinbedingungen, die sehr häufig besagen, dass Aktien o. ä. nicht tatsächlich abgenommen oder geliefert werden müssen. Stattdessen gibt es das sogenannte Cash Settlement (eine Auszahlung in bar). Optionsscheine werden in der Praxis meist vor dem Fälligkeitszeitpunkt weiterverkauft.Optionsscheine liegen heutzutage nicht mehr in Form von gedrucktem Papier vor, sondern rein virtuell bei den Banken und im Depot. Der Aufbau eines Optionsscheins gleicht dem einer Aktie. – Angegeben sind Wertpapierkennnummer, Bezugskurs, Bezugsverhältnis und die Laufzeit. Zusätzlich ist auch vermerkt, zum Erwerb welchen Gutes der Optionsschein den Eigentümer berechtigt.

 

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